Über die Tanzgarde
(Auszug aus der Vereinssatzung der Tanzgarde)
Mitgliedschaft
Satzung
Download: satzung-tanzteufel.pdf (PDF 30 KB)
Beitritt
Download: beitrittserklaerung.pdf (PDF 15 KB)
- In der Tanzgarde sind Kinder ab 6 Jahren, Schüler/-innen, Auszubildende, Studenten/-innen sowie Frauen, die Freude am Tanz haben, herzlich willkommen.
- Jedes Mädchen, welches unserer Tanzgarde beitritt, verpflichtet sich mindestens zwei Jahre aktiv in der Tanzgarde mitzuwirken.
- Mit Eintritt in die Tanzgarde wird der Jahresbeitrag in Höhe von 80,00 EURO fällig.
- Minderjährige benötigen selbstverständlich die schriftliche Einwilligung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten.
- Jedes neue Kind hat eine Probezeit. Nach fünfmaliger regelmäßiger Teilnahme am Training, kann ein Antrag auf Aufnahme in die Tanzgarde gestellt werden.
- Eine Kündigung ist für aktive Mitglieder erst nach Ablauf von zwei Jahren möglich. Passive Mitglieder können jederzeit kündigen.
Hinweis: Die bis dahin gezahlten Gebühren werden nicht erstattet.
Training
- Das Training wird von Jennifer Jäntsch geleitet.
Die Tanzgarde ist in drei Gruppen unterteilt.
Gruppe 1: Anfänger
Gruppe 2: Fortgeschrittene
Gruppe 3: Profis - Das Training erfolgt in Sportsachen und Ballettschuhen (keine Turnschuhe). Getränke sind mitzubringen, aber bitte ohne Kohlensäure.
- Das Training findet ganzjährig, mit Ausnahme der Schulferien, jeweils
Dienstags von 17:30 - 19:00 Uhr und
Donnerstags von 17:30 - 19:00 Uhr statt. - Trainingsort: Gesamtschule Neuss-Norf, Lessingplatz/Feuerbachweg
Gardekostüm
- Jedes Kind erhält nach geleisteter Probezeit und anschließender Aufnahme in die Tanzgarde ein Gardekostüm gegen eine Leihgebühr von 50,00 EURO. Das Kostüm bleibt Eigentum des Vereins.
- Das Gardekostüm besteht aus: Body, Rock, Petticoat, Weste, Fleecejacke rot und einem Vereinsschal
- Bei unsachgemäßer Behandlung des Gardekostüms wird die Leihgebühr einbehalten und ggf. der darüber hinaus entstandene Schaden in Rechnung gestellt.
- Bei Ausscheiden aus der Tanzgarde wird die Leihgebühr ohne Zinsen zurückgezahlt, sofern das Gardekostüm ohne Mängel ist.
Stand: März 2017